Sie müssen sich zunächst zu den bei der TU Dortmund vorgegebenen Fristen online in den entsprechenden Master einschreiben.
Am Ende des Einschreibungsvorganges drucken Sie sich den „Antrag auf Immatrikulation“ aus. Diesen unterschreiben Sie und senden ihn mit den entsprechenden Anlagen an das Studierendensekretariat.
Eingereicht werden müssen die Unterlagen lt. „Master zulassungsfrei“.
Dies sind in der Regel:
Sind alle Unterlagen und die Zulassungsvoraussetzungen vorhanden, werden Sie nach Prüfung zugelassen. Darüber werden Sie durch das Studierendensekretariat informiert und gleichzeitig zur Zahlung des Semesterbeitrages aufgefordert.
Nach Zahlung des Semesterbetrages sind Sie erfolgreich immatrikuliert.
Der Wechsel von dem Bachelor in den Master kann mit dem Antrag auf Änderung des Studiums nach erfolgter Rückmeldung innerhalb der Frist beantragt werden. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten Termine und Fristen und Anträge und Formulare der Internetseite der TU Dortmund oder beim Studierendensekretariat.
Studierende der TU Dortmund können sich das ganze Jahr über in den Master einschreiben.
Für externe Studierende gelten die folgenden Fristen.
Die Online Bewerbung auf der Seite der TU Dortmund ist möglich ab Mitte Januar bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn. (Siehe auch Termine und Fristen) Bitte bewerben Sie sich so früh wie möglich, da u. U. (insbesondere aus einem nicht einschlägigen Studiengang) die Zulassungsprüfung etwa 2 Wochen dauern kann. Im ungünstigsten Fall hätten Sie sonst nicht rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn Ihre Zulassung.
Die Online Bewerbung auf der Seite der TU Dortmund ist möglich ab Mitte Juni bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn. Bitte bewerben Sie sich so früh wie möglich, da u. U. (insbesondere aus einem nicht einschlägigen Studiengang) die Zulassungsprüfung etwa 2 Wochen dauern kann. Im ungünstigsten Fall hätten Sie sonst nicht rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn Ihre Zulassung.
In bestimmten Fällen ist eine Nacheinschreibung möglich, z. B. für das Wintersemester im November. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Informationen dazu erteilt das Studierendensekretariat.
Auf jeden Fall ist es nach Ende der Einschreibefrist noch möglich, bestimmte angeforderte Unterlagen – z. B. das Abschlusszeugnis - nachzureichen.
An Masterkurs-Lehrveranstaltungen kann auch vor Beendigung des Bachelor-Studiums teilgenommen werden, es sei denn der Dozent hat die Anzahl der Teilnehmer/innen begrenzt. In diesem Fall wird die Teilnahme der Masterkurs-Studierenden bevorzugt.
Nein, sofern es reine Masterveranstaltungen sind kann eine Prüfung erst abgelegt werden, wenn eine Einschreibung in das Masterstudium erfolgt ist. Sehr viele Veranstaltungen sind aber auch für Bachelorstudierende geöffnet.
Ja! Allerdings können Vertiefungs-Lehrveranstaltungen, die im Bachelor-Studium absolviert wurden (und dort im Rahmen der vorgeschriebenen Anzahl an Credits auch schon angerechnet wurden) im Masterstudium nicht erneut angerechnet werden. Vertiefungs-Lehrveranstaltungen, die über das für das Bachelor-Studium vorgesehene Maß hinaus während des Bachelor-Studiums erfolgreich abgelegt wurden, können zusammen mit anderen anrechenbaren Lehrveranstaltung angerechnet werden (Vgl. § 11 Absatz 8 der Master-Prüfungsordnung).
Ja, Studierende der TU Dortmund können sich jederzeit in den Master einschreiben.
Wenn für mich das Einschreiben ins Masterstudium zeitlich nicht mehr sinnvoll ist, oder (für externe Studierende) nicht mehr möglich ist, kann ich dann schon Veranstaltungen hören und Prüfungen ablegen?
Veranstaltungen können gehört werden, es können aber keine Prüfungen abgelegt werden.
Vor der Zulassung zum Masterstudiengang werden folgende Kriterien geprüft:
Zu 1. Zugelassen werden nur Studierende nach gleichwertigem Studium mit einer Note von 3,0 oder besser.
Zu 2. Die Zugangsordnung schreibt Leistungen im vorangegangen Bachelorabschluss vor, die ein Studium umfassen muss um als vergleichbar bewertet zu werden, anderenfalls kann keine Zulassung erfolgen.
Details zur Vergleichbarkeit sind der Zugangsordnung zu entnehmen.
Zu 3. Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss bei besonders guten Gesamtleistungen oder Einzelqualifikationen auch Kandidaten zum Master-Studium zulassen, die einen von den Kriterien abweichenden Studiengang und damit nicht einschlägigen Studiengang absolviert haben oder eine Gesamtnote von schlechter als 3,0 haben. Eine solche Zulassung geschieht gegebenenfalls auch mit Auflagen.
Studierende, die an einer anderen Hochschule ein sechssemestriges einschlägiges Bachelor-Studium abgelegt haben, werden zugelassen, müssen jedoch zusätzlich ein Vorsemester („siebentes Bachelorsemester“) mit entsprechenden Ergänzungsveranstaltungen absolvieren. Auch für ausländische Studierende gelten tw. Sonderregelungen.
Details sind der Zugangsordnung zu entnehmen.
Siehe oben unter Einschreibung. Sie müssen sich zunächst zu den Fristen online einschreiben.
Am Ende der Einschreibung wird Ihnen ein Antrag auf Immatrikulation ausgedruckt, den Sie unterschreiben und mit den entsprechenden Anlagen an das Studierendensekretariat senden müssen.
Eingereicht werden müssen die Unterlagen lt. „Master zulassungsfrei“ – siehe TU Webseite / Einstieg.
Dies sind:
Aktuellen Einschreibefristen auf der TU-Webseite.
Die Bestimmungen finden Sie unter "Rechtliche Grundlagen". Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Studiendekan oder bei der Studienberatung der Fakultät.
Ihre Unterlagen enthalten Hinweise zu den Einschreibeformalitäten. Bitte befolgen Sie diese und schreiben Sie sich zu den Öffnungszeiten des Studierendensekretariats ein.
1. Ein nächster wichtiger Schritt ist der Antrag auf einen (Mail/Rechner-)Account der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen. Achtung! Diesen Account erwerben Sie nicht automatisch mit der Immatrikulation, sondern er muss separat beantragt werden und ist nur für unsere Fakultät gültig. Mit der Immatrikulation erhalten Sie nur den allgemeinen Uniaccount. Ohne den BCI-Account können Sie z. B. keine Skripte herunterladen und erhalten wichtige Informationen der Studienberatungen nicht.
Nach einer Bearbeitungszeit von 3-4 Tagen können Sie zu den Öffnungszeiten der Rechnerbetriebsgruppe die nötigen Formalitäten abwickeln. Die Öffnungszeiten erfahren Sie auf der Webseite der Rechnerbetriebsgruppe, Antragsformulare sind ebenfalls dort oder vor Ort erhältlich. http://www.rbg.bci.tu-dortmund.de/
2. In Ihrer Zulassung ist - falls Sie von außerhalb der TU Dortmund kommen - ein Katalog von "Auflagenveranstaltungen" in unterschiedlichem Umfang enthalten.
Haben Sie Auflagen von bis zu 30 Credits bekommen, müssen Sie diese Veranstaltungen bis zum Beginn der Masterarbeit abgeschlossen haben. Haben Sie mehr als 30 Credits Auflagen bekommen, können Sie zunächst solange noch keine Masterveranstaltungen ablegen, bis Sie die Grenze von 30 Auflagen-Credits erreicht haben. (Das Hören aller Veranstaltungen ist jederzeit erlaubt, nur nicht das Ablegen von Prüfungen des Masters.)
Einige der Auflagenveranstaltungen finden im Wintersemester, einige im Sommersemester statt. Sie können daher nicht alle Auflagen sofort in Ihrem ersten Semester erfüllen, sondern werden parallel bereits (Wahl-)Pflichtmodule Ihres Masters hören und Wahlveranstaltungen wählen. Aus den Auflagenveranstaltungen, den
(Wahl-)Pflichtkursen und den Wahlfächern erstellen Sie sich Ihren individuellen Studienplan. In diesem haben die Auflagenveranstaltungen erste Priorität.
Bitte stellen Sie sich bei einem Hochschulwechsel darauf ein, dass es zu Zeitverlusten in Ihrem Studium kommen kann oder Sie – aufgrund von Terminkonflikten - nicht alle Wahlmöglichkeiten, die Ihnen auf dem Papier offen stehen, ausschöpfen können.
3. Alle Stundenpläne finden Sie auf der Webseite der Fakultät.http://www.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studierende/stunden-und-klausurplaene
Ihre individuellen Auflagenveranstaltungen finden Sie in den jeweiligen Stundenplänen der Bachelorstudierenden, im Vorlesungsverzeichnis der TU Dortmund https://www.lsf.uni-dortmund.de
oder in den Aushängen in den Glaskästen des Zentralbereichs. Bei der Terminierung insbesondere der Wahlveranstaltung kann es zu Terminkonflikten kommen. Dann müssen Sie eine andere Vertiefung wählen.
4. Zur Wahl der Vertiefungen (Wahlfächer) finden Sie ebenfalls auf der Webseite die nötigen Informationen. http://www.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studierende/studienleistungen/vertiefungen
Bitte beachten Sie neben den Angebotskatalogen unbedingt auch die allgemeinen Hinweise, z. B. zur Anmeldung oder zu den Auftaktveranstaltungen bzw. zu den Modulen, nicht alle Veranstaltungen sind zu Semesterbeginn bereits terminiert.
5. Für Praktika finden Sie die nötigen Informationen, z. B. zur Sicherheitsbelehrung oder für die Einteilung der Praktikumsgruppen ebenfalls auf der Webseite. http://www.bci.tu-dortmund.de/de/studium/studierende/studienleistungen/praktika