Das Praktikum an der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen gliedert sich in ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum. Die Studierenden sollen einen Einblick in die industrielle Praxis gewinnen, praktische Fachkenntnisse erwerben und ihre Sozialkompetenz verbessern. Das freiwillige Grundpraktikum soll ein erstes Kennenlernen der industriellen Arbeitswelt im Umfeld der chemischen Produktion ermöglichen. Es kann eine handwerkliche Grundausbildung in der Materialbearbeitung oder der Konstruktion beinhalten. Das Fachpraktikum soll:
Studiengang (BIW/CIW) | Dauer Grundpraktikum | Dauer Fachpraktikum | Gesamt |
Bachelor ab 2019 | Keine Pflicht Empfehlung 8 Wochen |
12 Wochen | 20 Wochen (davon 8 Wochen freiwillig) |
Bachelor ab 2010 | Keine Pflicht Empfehlung 8 Wochen |
9 Wochen | 17 Wochen (davon 8 Wochen freiwillig) |
Bachelor bis 2009 | Keine Pflicht Empfehlung 8 Wochen |
6 Wochen | 14 Wochen (davon 8 Wochen freiwillig) |
Tätigkeiten zum Kennenlernen der industriellen Arbeitswelt. Eine handwerkliche Grundausbildung in der Materialbearbeitung oder der Konstruktion kann beinhalten
Für das Fachpraktikum sind ausschließlich Industrieunternehmen mit chemietechnischen, biotechnischen bzw. verfahrenstechnischen Geschäftstätigkeiten auszuwählen. Im Bereich Downloads befindet sich eine Adressenliste mit möglichen Unternehmen unter dem Punkt "Liste Praktikumsbetriebe".
Das freiwillige Grundpraktikum wird nicht als Studienleistung testiert. Das Fachpraktikum muss als Studienleistung bescheinigt werden.
Das Anmelde- und Anerkennungsverfahren läuft wie folgt ab:
Wann | Was | Wer/bei wem |
Vorher Anmeldung und Genemigung |
1. Anmeldung des Praktikums mit Laufzettel und
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to do: Studierende Einreichung im Sekretariat Strömungsmechanik (G III, Raum 5.21) mittwochs 09:30-11:30 Uhr - Tatjana Kornhof |
2. Prüfung und Genehmigung des Praktikums | Praktikumsamt Dr. Paul Kerzel | |
3. Abholung der genehmigten Unterlagen | to do: Studierende Abholung im Sekretariat Strömungsmechanik (G III, Raum 5.21) mittwochs 09:30-11:30 Uhr - Tatjana Kornhof |
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Praktikum | ||
Nachher Testierung |
1. Einreichung der Unterlagen zur Anerkennung - Unterlagen von 1.1. bis 1.4 sind abzugeben. 1.2.Praktikumsbericht Praktikumsberichte sind für Diplomstudierende nicht notwendig. 1.3. Erhebungsbogen Industriepraktikum 1.4. Laufzettel |
to do: Studierende Aus gegebenem Anlass können die Praktikumsunterlagen bis auf Weiteres in elektronischer Form eingereicht werden!tatjana.kornhof@tu-dortmund.de oder paul.kerzel@tu-dortmund.de |
2. Prüfung der Unterlagen und Erteilung des Testats | Praktikumsamt Dr. Paul Kerzel | |
3. Eintragung ins BOSS | Praktikumsamt Dr. Paul Kerzel | |
4. Abholung der Unterlagen | to do: Studierende Abholung im Sekretariat Strömungsmechanik (G III, Raum 5.21) mittwochs 09:30-11:30 Uhr - Tatjana Kornhof |
Bescheinigungen für Ihren Arbeitgeber, z. B. darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, oder andere nötige Unterlagen für den Arbeitgeber sind im Bereich Downloads herunterzuladen oder im Praktikumsamt bei Herrn Dr. Kerzel erhältlich.
Das Praktikumsamt der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen vermittelt keine Praktikumsstellen. Hinweise für geeignete Praktikumsbetriebe geben:
Eine Sammlung von allen in jüngerer Zeit für ein Praktikum in Anspruch genommener Industriebetriebe befindet sich im Bereich Downloads unter "Liste Praktikumsbetriebe".
Eingeschriebene Studierende sind bereits versichert, sodass während des Praktikums keine zusätzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erforderlich ist. Sie müssen aber in der Rentenversicherung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versichert werden.
Für Studierende, die noch nicht an einer Universität eingeschrieben sind und ein Praktikum vor Beginn des Studiums ableisten, besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
Es wird dringend empfohlen, vor Beginn des Praktikums mit der Firma zu klären, ob und ggf. welche Geheimhaltungsvereinbarungen (GHV) im Zusammenhang mit dem Praktikum gelten. Üblicherweise sind die GHVs Bestandteil des Praktikumsvertrages. Darüber hinausgehende GHVs zwischen der Firma und der TU Dortmund werden nicht geschlossen. Es ist zulässig, im einzureichenden Praktikumsbericht konkrete Verfahren und Substanzen zu verallgemeinern (z.B.: Mit dem Verfahren X werden die Edukte A und B zum Produkt C umgesetzt.).
Grundsätzlich können Studierende ihr Praktikum ganz oder teilweise in geeigneten ausländischen Betrieben ableisten. Die Bescheinigung des Betriebes über das Praktikum ist in deutscher/englischer Sprache oder in amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Praktikumsplätze im Ausland vermittelt u. a. der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Zusammenarbeit mit dem Referat Internationales der Technischen Universität Dortmund. Über spezielle Austauschprogramme informiert das Referat Internationales hier.
Die Praktikumsordnung finden Sie hier.