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Prüfungsausschuss

Aufgaben

Der Prüfungsausschuss ist für alles zuständig, was mit Prüfungen zu tun hat, sei es die Anerkennung von Leistungen, die Fristenverlängerung bei Arbeiten, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen oder sonstige Anträge wie Atteste o.ä. Hier wird über die praktische Auslegung der Prüfungsordnungen entschieden. Er ist die Vorinstanz bei Streitigkeiten bzgl. Prüfungen, zum Beispiel über nicht anerkennungsfähige Atteste oder Einsprüche gegen die Notenfestsetzung.

Darüber hinaus wird im Prüfungsausschuss die Entwicklung von Prüfungen und Studienzeiten anhand statistischer Auswertungen von Studienzeiten, Abbrecherquoten und Prüfungsergebnissen sowie eventuell aufgetretenen Problemen des vorangegangenen Prüfungszeitraums diskutiert, um daraus Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung, der Studienordnung und der Studienpläne geben zu können.

Der Ausschuss tritt regulär zweimal jährlich jeweils zu Beginn eines Semesters zusammen. Bei diesen nichtöffentlichen Sitzungen sind auch die zuständigen Vertreter des Zentrums für Studienangelegenheiten anwesend. Alle eingegangenen Anträge und Fragen werden besprochen und der vorangegangene Prüfungszeitraum diskutiert. Natürlich können auch jederzeit während des Semesters Anträge gestellt werden, die ebenfalls so schnell wie möglich bearbeitet und bei den offiziellen Sitzungsterminen abschließend ins Protokoll aufgenommen werden.

Anträge an den Prüfungsausschuss werden in der Form eines Geschäftsbriefes an den Vorsitzenden gerichtet.

Mitglieder

  • Prof. Dr. Jörg Tiller (Vors.)
  • Prof. Dr. Gabriele Sadowski (stellvert. Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Oliver Kayser
  • Prof. Dr. Markus Nett (Vertr.)
  • M.Sc. Niclas von Vietinghoff
  • M.Sc. Alina Kinner (Vertr.)
  • Dr. Georg Hubmann (Vertr.)
  • Karl Steffen Wulle
  • Xenia Wissing
  • Nils Henrik Heunemann (Vertr.)
  • Edith Wollbrink (Vertr.)