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Outgoings

Praktika im Ausland

Neben dem bekannten Auslandsstudium haben Sie als Studierende*r an der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen die Möglichkeit, im Ausland praktische Erfahrungen in Form eines Praktikums zu sammeln.

Japan-Praktikum

Wo ? Universität in Kyoto, Japan

Wann ? 2 Monate ca. 15. Okt. bis 15. Dez

Ansprechpartner(Bewerbung bei ): Dr. Paul Kerzel, Dekanat

Bewerbung bis : 31.12. des Vorjahres

Bei welcher Firma: wird von der Kyoto University koordiniert 

Unterkunft: wird vom Industriebetrieb gestellt bzw. vermittelt 

Tätigkeit: chemietechnisch-spezifisch und als Fachpraktikum anerkannt

Ort: Firmen der chemischen bzw. verfahrenstechnischen Industrie des Landes 

Vergütung: reicht zur Deckung der deutlich höheren Lebenshaltungskosten

Voraussetzung: ab dem 5. Fachsemester, gute Englischkenntnisse, Grundkenntnisse von Kultur und japanischen Umgangsformen

Erfahrungsberichte finden eingeschrieben Studierende hier im Digitalen Zentralbereich.

 

 

 

Merkblatt

Praktikum im Ausland für BCI Studierende

Die jährlich zur Verfügung stehenden Auslandsplätze sind sehr begrenzt. Sofern die Zahl der Bewerber/innen die Anzahl der Plätze übersteigt, wird eine Auswahl vorgenommen, im Wesentlichen nach fachlicher Qualifikation, bereits abgelegten Prüfungen und Leistungsnachweisen (Noten, Leistungspunkte, Semesterzahl) sowie sonstiger Eignung (u.a. Mitwirkung in Gremien der Fakultät BCI, universitäres und außeruniversitäres Engagement). Sollte nach vorstehenden Kriterien eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, entscheidet zwischen den Bewerbern/innen das Los.

Sofern eine Vermittlung zu konkretem Erfolg führt oder vom Dekanat Bio- und Chemieingenieurwesen als aussichtsreich eingestuft wird (Phase 2), verpflichtet sich der/die Studierende, im geplanten Aufenthalts-Zeitraum keine anderen Verbindlichkeiten ohne vorherige Rücksprache einzugehen (z.B. Ableistung von Praktika an anderer Stelle).

Der/die Studierende verpflichtet sich, nach dem durchgeführten Praktikum einen schriftlichen Erfahrungsbericht zu verfassen und der Geschäftsführung des Dekanats zur Verfügung zu stellen.

Zusatz für Japan-Praktikanten/innen:

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Industriepraktika in Japan vom wissenschaftlichen Niveau her recht anspruchsvoll sind.

Es wird daher empfohlen, ein solches erst ab dem 5. Fachsemester einzuplanen.

Das Praktikum in Japan findet üblicherweise von Mitte Oktober bis Mitte Dezember statt. Hiervon abweichende Termine sind nicht möglich

Bewerber/innen müssen eingeschriebene Studierende des Bio- und Chemieingenieurwesens der TU Dortmund sein, die Bereitschaft zur sozialen Betreuung von ausländischen Austauschstudierenden in unserer Fakultät haben sowie gute Englischkenntnisse bzw. für Frankreich gute Französischkenntnisse besitzen.

Die Bewerbung für ein Auslandspraktikum erfolgt schriftlich bis zum 31. Dezember für einen im darauffolgenden Jahr geplanten Auslandsaufenthalt (Phase 1). Mit einer Vorauswahl der Bewerber/innen ist bis Mitte Februar zu rechnen. Nach dem 31. Dezember eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, sofern noch Plätze frei sind.

  • Anschreiben in Deutsch (a - f) und Englisch (a - d) an die Geschäftsführungdes Dekanats mit der Bitte um Vermittlung.
    • Es sollte folgende Angaben enthalten:
    • a) Begründung des gewünschten Auslandsaufenthaltes,
    • b) ggf. besondere fachliche Kenntnisse und bevorzugte Arbeitsgebiete (auch Benennung von Arbeitsgebieten, die keinesfalls in Betracht kommen),
    • c) Zeiträume für den angestrebten Aufenthalt (Dauer nicht unter 2 und über 6 Monate) und Aussage darüber, ob ggf. davon abgewichen werden kann,
    • d) Anschrift und Telefonnummer am Hochschulort Dortmund, möglichst auch Elternanschrift, e-Mail-Adresse,
    • e) ggf. Lehrstuhl/Arbeitsgruppe und Name des/der Betreuer/s/in, bei der/dem der/die Studierende HiWi ist oder war,
    • f) Angaben, die der Bewerbung förderlich sein könnten (z.B. Kenntnisse der Landessprache, Mitarbeit in der Fachschaft, Betreuung ausländischer Studierender, soziales Engagement, etc.).
  • zwei Lichtbilder;
  • tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch und Englisch bzw. Französisch);
  • Kopien Abiturzeugnis, ggf. Bachelorzeugnis, sonstige relevante Zeugnisse (alles 2-fach);
  • aktueller Notenauszug, ggf. ergänzt um weitere abgelegte, aber bislang noch nicht eingetragene Prüfungen bzw. Studienleistungen (incl. Noten und Leistungspunkte) (alles 2-fach)
  • aktuelle Semesterbescheinigung

Die Aufenthaltskosten werden zumeist durch Stipendien oder Firmenvergütungen bezuschusst, teilweise auch ganz gedeckt.

 

Für einen außereuropäischen Aufenthalt kann über das Akademische Auslandsamt ein Reisekostenzuschuss beantragt werden, z.B. PROMOS-Stipendium. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da die Mittel sehr begrenzt sind.

 

Freemover

Als Freemover haben Sie die Möglichkeit, Ihre akademische Reise eigenständig zu planen und ein Unternehmen Ihrer Wahl zu besuchen. 

Erfolgversprechend sind vor allem:

  • deutsche Firmen, die Mütter- bzw. Töchterunternehmen im Ausland unterhalten;
  • eine direkte Bewerbung bei ausländischen Firmen;
  • über freie Angebote des IAESTE bzw. Bewerbung beim IAESTE (Rücksprache beim Referat Internationales der TU Dortmund;
  • über Kontakte der Hochschullehrer/in der Fakultät BCI zu ausländischen Instituten und Industrieunternehmen

Weitere Möglichkeiten ergeben sich durch Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), durch  IAESTE oder durch Stipendien der Fakultät BCI zur Förderung des Austausches. 

Auch das Referat Internationales vermittelt geeignete Industrieaufenthalte. Viele Informationen und gute Unterstützung bekommt man auch beim European Students Network.

Wussten Sie ausserdem:

  • dass Ihr Praktikum in Europa im Rahmen von ERASMUS+ mit einem länderspezifischen Zuschuss von bis zu 750 EUR pro Monat gefördert werden kann?
  • dass das PROMOS-Programm des DAAD und des BMBF Praktka mit einer Dauer ab 6 Wochen fördert?
  • dass Sie, wenn Sie von der TU Dortmund innerhalb Ihres letzten Studienjahres für eine ERASMUS+ Förderung ausgewählt wurden und das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung der entsprechenden Studienphase durchführen und abschließen, ebenfalls gefördert werden können?
  • dass Sie sich ein Praktikum im Rahmen der Praktikumsrichtlinien der Fakultät Maschinenbau anrechnen lassen können?
  • dass Bewerbungen für eine Förderung jederzeit möglich sind?
  • dass das Referat Internationales eine Moodle-Seite mit aktuellen Stellenausschreibungen anbietet, bei der Sie sich anmelden können?

Wichtige Links:

Referat Internationales - Praktika