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Studienorganisation

Klausuren

Ihre Prüfungsordnung legt fest, welche Pflicht- oder Wahlpflichtmodule Sie nach empfohlenem Regelstudium in welchem Semester ablegen müs­sen. Das Modulhandbuch enthält alle weiteren Informationen zu allen Prüfungen, z.B. zur Dauer oder zur Form. Pflicht- oder Wahlpflichtprüfungen bleiben über Ihr Studium in der Regel unverändert, bei den Veranstaltungen des Wahlbereichs können Änderungen auftreten.

Änderungen vorbehalten.

Verbindliche Informationen sind den Aushängen der ausrichtenden Lehrstühle zu entnehmen.

Räume und Zeiten finden Sie auch im LSF über >Veranstaltungen >Veranstaltungen tagesaktuell >Datum Klausur

Semester:

Sommer

Winter 

An- und Abmeldung für BCI-Klausuren (!) ist eine Woche vor der Prüfung. Prüfungsanmeldungen können nur über die Online Dienste der TU Dortmund erfolgen.
Änderungen etc. werden über die Prüfungsverwaltung vorgenommen.

Bitte beachten: Für Klausuren anderer Fakultäten können abweichende Fristen gelten!

Sollten Sie Probleme beim An- oder Abmelden haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfungsverwaltung.

Prüfungsanmeldungen müssen rechtsverbindlich bis eine Woche vor Prüfungsbeginn vorgenommen werden.

Alle verbindlichen Informationen zu Klausuren (Ort, Zeit etc.) erhalten Sie beim verantwortlichen Lehrstuhl, z. B. auf der Homepage oder per Aushang. Bitte beachten Sie, dass diese Prüfungsaushänge gegebenenfalls nicht im Gebäude der BCI, sondern immer beim veranstaltungsausrichtenden Lehrstuhl, also u. U. bei der Fakultät Physik oder Chemie zu finden sind. Informationen zu Art und Dauer der Prüfungen finden Sie auch im entsprechenden Modulhandbuch.

Antrag auf Gewährung eines Prüfungstermins außerhalb des regulären Klausurplans

Um zu überprüfen, ob Ihnen ein Prüfungstermin außerhalb des regulären Klausurplans gewährt werden kann, müssen Sie die nachfolgenden
Fragen beantworten.

Nur wenn alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, kann Ihnen ein Prüfungstermin außerhalb des regulären Klausurplans gewährt werden.
Anderenfalls ist der Antrag unzulässig.

 

  • Würde es ohne die Gewährung eines außerordentlichen Prüfungstermins zu einer Studienverlängerung von mehr als 12 Wochen kommen?
  • Handelt es sich um die letzte offene Prüfungsleistung in Ihrem Studiengang (vor der Abschlussarbeit)?
  • Handelt es sich um eine Prüfung, die von einem Lehrstuhl bzw. einer Arbeitsgruppe der Fakultät BCI angeboten wird?
  • Haben Sie sich für die letzte reguläre Prüfungsleistung in diesem Fach angemeldet und nicht wieder abgemeldet?
  • Wurde der erste Prüfungsversuch für die ausstehende letzte Prüfungsleistung spätestens 2 Semester nach dem im dafür laut Studienplan vorgesehenen Semester absolviert?

Sollten diese Bedingungen alle auf Sie zutreffen, füllen Sie bitte diesen Antrag entsprechend aus und
reichen ihn mit einem aktuellen BOSS-Notenauszug beim Prüfungsausschuss der BCI ein.